§ 484 ABGB; § 523 ABGB; § 524 ABGB
Eine bloß vorübergehend bestehende Unmöglichkeit zur Nutzung einer Dienstbarkeit rechtfertigt die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs nicht.
OGH, 12.10.2004, 1 Ob 12/04b
§ 484 ABGB; § 523 ABGB; § 524 ABGB
Eine bloß vorübergehend bestehende Unmöglichkeit zur Nutzung einer Dienstbarkeit rechtfertigt die Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs nicht.
OGH, 12.10.2004, 1 Ob 12/04b