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Voraussetzungen des Anspruches auf Heiratsgut

HeiratsgutNZ 2006/40NZ 2006, 180 - 181 Heft 6 v. 1.6.2006

§ 1220 ABGB; § 1221 ABGB; § 1223 ABGB

Die Bestellung eines Heiratsguts kann auch im Fall der Verehelichung nach einer langjährigen Lebenspartnerschaft beantragt werden; ein zeitlicher Konnex zwischen der Heirat und dem Dotationsantrag ist nicht erforderlich.

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