§ 204 ZPO; § 30 AußStrG; § 1380 ABGB; § 81 EheG
Der OGH nimmt zur formellen und materiellen Gültigkeit eines gerichtlichen Vergleichs, der im Rahmen des Verfahrens zur Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse geschlossen wird, Stellung.