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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen - Firmenbildung

PersonenstandsrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim Handelsgericht (Glosse)NZ 2006/5NZ 2006, 94 Heft 3 v. 1.3.2006

Zusammenfassung: Besteht eine Verpflichtung zur Führung eines Doppelnamens, muss auch die Namensfirma den Doppelnamen enthalten.

OLG Wien, 28.09.2005, 28 R 238/05h

Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 2 ABGB; § 5 Abs 1 GmbHG; § 72 PSG; § 72a PSG; § 72c PSG

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