§ 104 Abs 3 GBG; § 447 ABGB
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH in der dieser darlegte, dass die Einwilligung eines Geschenknehmers oder sonstigen unentgeltlichen Erwerbers in die Berichtigung des Grundbuchsstands infolge aufgetretener Fehler beim Vollzug eines Grundbuchbeschlusses nicht notwendig sei, da diese Personen nicht vom Gutglaubensschutz umfasst seien.