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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2005/19NZ 2005, 281 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Das OLG Wien betont die Offenlegungspflicht bezüglich Vorratsgründungen und erläutert, dass einem Geschäftsführer bei Missachtung einer Ladung eine Zwangsstrafe auferlegt werden kann.

OLG Wien, 28 R 3/05z

Rechtsgrundlagen: § 87 GOG; § 220 ZPO; § 4 GmbHG; § 15 Abs 1 FBG; § 16 Abs 1 AußStrG

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