Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zur Beurteilung einer entschuldbaren Fehlleistung und zum Neuerungsverbot Stellung.
OLG Wien, 28 R 103/05f
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 3 FBG; § 33 Abs 1 AußStrG; 3 49 AußStrG
Zusammenfassung: Das OLG Wien nimmt zur Beurteilung einer entschuldbaren Fehlleistung und zum Neuerungsverbot Stellung.
OLG Wien, 28 R 103/05f
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 3 FBG; § 33 Abs 1 AußStrG; 3 49 AußStrG