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Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

HandelsrechtWertpapierrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2005/3NZ 2005, 283 Heft 9 v. 1.9.2005

Zusammenfassung: Die Anordnung zur Offenlegung der Jahresabschlüsse muss nachweislich zugestellt werden.

OLG Wien, 28 R 278/04i

Rechtsgrundlagen: § 40 Abs 1 FBG

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