Zusammenfassung: Die zweifelsfreie Feststellung der Identität von Vertragspartnern bildet einen wesentlichen Bestandteil der Notariatsaktspflicht.
OLG Wien, 28 R 50/05m
Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 2 GmbHG
Zusammenfassung: Die zweifelsfreie Feststellung der Identität von Vertragspartnern bildet einen wesentlichen Bestandteil der Notariatsaktspflicht.
OLG Wien, 28 R 50/05m
Rechtsgrundlagen: § 76 Abs 2 GmbHG