§ 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 2 Abs 5 Vbg GVG; § 30 Abs 2 VbgGVG
Sofern eine Gemeinde selbst als Partei an einem Kaufvertrag beteiligt ist, kann sie selbst die Baugrundstücksbestätigung erteilen. Grundeigentum einer inländischen juristischen Person in Vorarlberg entlastet diese nicht von der Verpflichtung zum Nachweis des Inländerstatus.