§ 124a KO
Ab öffentlicher Bekanntgabe der Masseunzulänglichkeit ist auch für Masseforderungen die Exekutionssperre zu beachten.
OGH 28.04.2004, 3 Ob 38/04s
§ 124a KO
Ab öffentlicher Bekanntgabe der Masseunzulänglichkeit ist auch für Masseforderungen die Exekutionssperre zu beachten.
OGH 28.04.2004, 3 Ob 38/04s