§ 3 Abs 2 PSG; § 33 PSG
Sofern ein Umgestaltungsvorbehalt durch die Stifter festgelegt wurde, sind auch Abweichungen vom gesetzlichen Einstimmigkeitsgrundsatz bei Umgestaltungen der Stiftungserklärung zulässig.
OGH 27.05.2004, 6 Ob 61/04w
§ 3 Abs 2 PSG; § 33 PSG
Sofern ein Umgestaltungsvorbehalt durch die Stifter festgelegt wurde, sind auch Abweichungen vom gesetzlichen Einstimmigkeitsgrundsatz bei Umgestaltungen der Stiftungserklärung zulässig.
OGH 27.05.2004, 6 Ob 61/04w