§ 184 EO; § 147 Abs 1 EO; § 186 EO; § 188 EO
Der OGH legt dar, dass die in bar und somit rechtswidrig erbrachte Sicherheitsleistung in einem Zwangsversteigerungsverfahren einem Mitbieter keine Widerspruchsbefugnis gegen den Zuschlag an den Meistbietenden einräumt.