§ 12 Abs 1 AußStrG
Mit der Zustellung des Enthebungsbeschluss verliert der Sachwalter seine Befugnis, im eigenen Namen oder im Namen des Vertretenen Rechtsmittel geltend zu machen.
OGH 31.03.2004, 9 Ob 30/04h
§ 12 Abs 1 AußStrG
Mit der Zustellung des Enthebungsbeschluss verliert der Sachwalter seine Befugnis, im eigenen Namen oder im Namen des Vertretenen Rechtsmittel geltend zu machen.
OGH 31.03.2004, 9 Ob 30/04h