§ 3 Abs 2 PSG; § 33 PSG
Sofern ein Umgestaltungsvorbehalt durch die Stifter festgelegt wurde, sind Abweichungen vom Einstimmigkeitsgrundsatz zulässig.
OGH 6 Ob 61/04w
§ 3 Abs 2 PSG; § 33 PSG
Sofern ein Umgestaltungsvorbehalt durch die Stifter festgelegt wurde, sind Abweichungen vom Einstimmigkeitsgrundsatz zulässig.
OGH 6 Ob 61/04w