Zusammenfassung: Die Autoren setzen sich in ihrem Beitrag mit der Frage auseinander, ob ein Erbvertrag, der von zumindest einem Vertragspartner mit österreichischer Staatsbürgerschaft abgeschlossen und in Deutschland notariell beurkundet wurde, im österreichischen Abhandlungsverfahren Rechtsverbindlichkeit und -gültigkeit erlangen kann. Die Verfasser beschreiben zu diesem Zweck die Abgrenzungsmerkmale zwischen der in Österreich maßgeblichen Notariatsaktsform und der deutschen notariellen Beurkundung und nehmen auch auf die Vorgaben im internationalen Privatrecht Bezug.