§ 33 TP 20 GebG
Der VwGH nimmt zur Gebührenpflicht bei einem außergerichtlichen Vergleichsabschluss nach einem erstinstanzlichen Gerichtsurteil Stellung.
VwGH 25.03.2004, 2001/16/0040
§ 33 TP 20 GebG
Der VwGH nimmt zur Gebührenpflicht bei einem außergerichtlichen Vergleichsabschluss nach einem erstinstanzlichen Gerichtsurteil Stellung.
VwGH 25.03.2004, 2001/16/0040