§ 22 Abs 3 stmk GVG; § 94 Abs 1 z 3 GBG; Art 56 EG-V
Hoyer kommentiert eine Entscheidung des OGH, in der dieser erläutert, dass § 22 Abs 3 stmkGVG mit dem Grundsatz der Kapitalverkehrsfreiheit nicht in Einklang steht und daher nicht mehr zur Anwendung gelangen darf.