§ 726 ABGB
Sofern der Vermächtnisnehmer die Erbunwürdigkeit des einzigen Erben geltend macht, muss das Abhandlungsgericht die Erbserklärung des Legatars annehmen.
OGH 24.11.2004, 3 Ob 227/04k
§ 726 ABGB
Sofern der Vermächtnisnehmer die Erbunwürdigkeit des einzigen Erben geltend macht, muss das Abhandlungsgericht die Erbserklärung des Legatars annehmen.
OGH 24.11.2004, 3 Ob 227/04k