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Entscheidung - OGH 14.10.2003, 1 Ob 205/03h

GrundbuchsrechtNZ 2005/34NZ 2005, 145 - 146 Heft 5 v. 1.5.2005

§ 61 Abs 1 GBG; § 81 GBG; § 123 GBG

Der OGH erörtert, dass die Rekursfrist gegen die Genehmigung einer Streitanmerkung mit Zustellung des Genehmigungsbeschlusses und nicht der Vollzugsanordnung zu laufen beginnt.

OGH 14.10.2003, 1 Ob 205/03h

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