§ 61 Abs 1 GBG; § 81 GBG; § 123 GBG
Der OGH erörtert, dass die Rekursfrist gegen die Genehmigung einer Streitanmerkung mit Zustellung des Genehmigungsbeschlusses und nicht der Vollzugsanordnung zu laufen beginnt.
OGH 14.10.2003, 1 Ob 205/03h
§ 61 Abs 1 GBG; § 81 GBG; § 123 GBG
Der OGH erörtert, dass die Rekursfrist gegen die Genehmigung einer Streitanmerkung mit Zustellung des Genehmigungsbeschlusses und nicht der Vollzugsanordnung zu laufen beginnt.
OGH 14.10.2003, 1 Ob 205/03h