Zusammenfassung: Die Insolvenzdaten können auch gelöscht werden, wenn das Verfahren nach dem 30.04.1999 eingeleitet wurde.
OLG Wien, 28 R 436/03y
Rechtsgrundlagen: § 77aAbs 2 KO; § 6b AO; Art IV Abs 1 IVEG, BGBl I 1999/73
Zusammenfassung: Die Insolvenzdaten können auch gelöscht werden, wenn das Verfahren nach dem 30.04.1999 eingeleitet wurde.
OLG Wien, 28 R 436/03y
Rechtsgrundlagen: § 77aAbs 2 KO; § 6b AO; Art IV Abs 1 IVEG, BGBl I 1999/73