vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Entscheidungssammlung in Firmenbuchsachen

InsolvenzrechtJohannes Andrae, Rechtspfleger beim HG Wien (Bearb)NZ 2005/5NZ 2005, 156 - 157 Heft 5 v. 1.5.2005

Zusammenfassung: Die Insolvenzdaten können auch gelöscht werden, wenn das Verfahren nach dem 30.04.1999 eingeleitet wurde.

OLG Wien, 28 R 436/03y

Rechtsgrundlagen: § 77aAbs 2 KO; § 6b AO; Art IV Abs 1 IVEG, BGBl I 1999/73

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!