Zusammenfassung: Die Aufhebung des Exekutionstitels, auf Basis dessen die Veräußerung eines GmbH-Anteils erfolgte, hat den Wegfall des Erwerbstitels ex tunc zur Folge.
OLG Wien, 28 R 28/04z
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 2 FBG; § 76 Abs 4 GmbHG; § 332 EO; § 367 ABGB