Zusammenfassung: Der Rücktritt eines kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführers hat nicht zwangsläufig das Alleinvertretungsrecht des anderen Geschäftsführers zur Folge.
OLG Wien, 28 R 26/04f
Rechtsgrundlagen: § 16a GmbHG; § 18 GmbHG
Zusammenfassung: Der Rücktritt eines kollektivvertretungsbefugten Geschäftsführers hat nicht zwangsläufig das Alleinvertretungsrecht des anderen Geschäftsführers zur Folge.
OLG Wien, 28 R 26/04f
Rechtsgrundlagen: § 16a GmbHG; § 18 GmbHG