§ 4 Abs 1 BauRG; § 4 Abs 2 BauRG; § 94 Abs 1 Z 3 GBG
Der OGH prüft die Gesetzeskonformität der Festlegung vorzeitiger Kündigungsgründe in einem Baurechtsvertrag und legt dar, inwieweit diese die grundbücherliche Registrierung des Baurechts ausschließen können.