§ 3 Abs 2 NO; § 3a NO; § 7 Abs 2 EO
Der OGH nimmt zum Bestimmtheitsgebot für Geldforderungen Stellung und erläutert, dass kein urkundlicher Nachweis bezüglich des Eintritts des Terminsverlusts bei Beantragung der Exekutionsgenehmigung erforderlich ist.
OGH 28.01.2004, 3 Ob 176/03h