§ 1 AnfO
Die aus einem Anfechtungsurteil resultierende Duldungspflicht erstreckt sich nur auf ziffernmäßig konkretisierte Forderungen eines zuvor begründeten Exekutionstitels.
OGH 26.11.2003, 3 Ob 242/03i
§ 1 AnfO
Die aus einem Anfechtungsurteil resultierende Duldungspflicht erstreckt sich nur auf ziffernmäßig konkretisierte Forderungen eines zuvor begründeten Exekutionstitels.
OGH 26.11.2003, 3 Ob 242/03i