§ 81 EheG; § 82 EheG; § 5 AußStrG; § 230 AußStrG
Der OGH nimmt zum gebotenen Ausmaß der Beweisaufnahmen in einem nachehelichen Vermögensaufteilungsverfahren Stellung und prüft, ob ein Unternehmenskredit bei der Aufteilung zu berücksichtigen ist.
OGH 28.01.2004, 3 Ob 30/03p