§ 2 Abs 2 WEG 2002; § 56 Abs 1 WEG 2002; § 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 9 Abs 2 Z 5 WEG 2002; § 56 Abs 1 WEG 2002
Vor Inkrafttreten des WEG 2002 erworbenes Zubehör-Wohnungseigentum an einem Autostellplatz behält seine Rechtsgültigkeit, eine Übertragung auf ein anderes Wohnungseigentumsobjekt ist aber nicht mehr möglich.