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Entscheidung - OGH 15.12.2004, 6 Ob 268/04m

ZivilrechtNZ 2005/82NZ 2005, 341 - 344 Heft 11 v. 1.11.2005

§ 481 ABGB; § 1500 ABGB; § 43 Abs 6 VermG

Der Erwerb einer Dienstbarkeit stützt sich auf einen allenfalls schlüssig abgeschlossenen Vertragstitel, in den alle Miteigentümer des dienenden Grundstücks einwilligen müssen. Die Einwilligungserklärung nach § 43 Abs 6 VermG erstreckt sich nur auf den im Grenzkataster festgelegten Grenzverlauf, nicht aber auf Wegeservituten.

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