§ 77a KO; § 79 KO; § 215 AktG
Die Löschung des mangels Kostendeckung abgewiesenen Konkursantrags kann erst nach fünf Jahren und nicht im Zuge der Firmenbucheintragung der Gesellschaftsfortführung veranlasst werden.
OGH 19.05.2005, 6 Ob 11/05v
§ 77a KO; § 79 KO; § 215 AktG
Die Löschung des mangels Kostendeckung abgewiesenen Konkursantrags kann erst nach fünf Jahren und nicht im Zuge der Firmenbucheintragung der Gesellschaftsfortführung veranlasst werden.
OGH 19.05.2005, 6 Ob 11/05v