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Entscheidungssammlung in Grundbuchssachen

GrundbuchsrechtLtdStA Dr. Günter Auer (Bearb)NZ AGS 2005/631NZ AGS 2005, 318 Heft 10 v. 1.10.2005

§ 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 94 Abs 1 Z 4 GBG; § 33 NO

Solange der Notar im Falle der Namensgleichheit zwischen der Partei und ihm seine nichtfamiliären Beziehungen und seine Unparteilichkeit nicht klarlegt, liegen Zweifel am öffentlichen Charakter einer Urkunde vor, die die Abweisung einer beantragten Grundbuchseintragung rechtfertigen.

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