§ 122 AußStrG; § 125 AußStrG; § 799 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Annahme des Erbrechtsausweises durch das Verlassenschaftsgericht bei Beendigung eines vorangehenden Erbrechtsstreites, der mit einem Vergleich, beendet worden ist.
§ 122 AußStrG; § 125 AußStrG; § 799 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Annahme des Erbrechtsausweises durch das Verlassenschaftsgericht bei Beendigung eines vorangehenden Erbrechtsstreites, der mit einem Vergleich, beendet worden ist.