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§§ 81 ff EheG; §§ 1, 46 KO - Nur nicht konkursverfangenes Vermögen ist in die Aufteilung einzubeziehen

ZivilrechtNZ 2004/64NZ 2004, 208 - 212 Heft 7 v. 1.7.2004

§§ 81 ff EheG; § 1 KO; § 46 KO

Die Entscheidung befasst sich mit dem Einfluss der Konkurseröffnung über das Vermögen eines Ehegatten auf das Aufteilungsverfahren.

OGH 12.09.2003, 2 Ob 184/03b

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