§ 2 Abs 1 UWG; § 25 UWG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Begehren auf Unterlassung der Verwendung eines Notar-Logos, wenn keine notarielle Mitwirkung vorliegt.
OGH 23.09.2003, 4 Ob 143/03p
§ 2 Abs 1 UWG; § 25 UWG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Begehren auf Unterlassung der Verwendung eines Notar-Logos, wenn keine notarielle Mitwirkung vorliegt.
OGH 23.09.2003, 4 Ob 143/03p