Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der familienrechtlichen Regelung der (Un-)Ehelichkeitsvermutung, den erbrechtlichen Konsequenzen daraus, und mit der Haftung des Rechtsberaters im Falle einer Scheidung. Weiters werden geplante Neuerungen durch die Regierungsvorlage eines Familien- und Erbrechts-Änderungsgesetzes 2005 angeführt.