§ 122 AußStrG; § 125 AußStrG
Die Entscheidung bestimmt, dass das Verlassenschaftsgericht eine Erbschaftserklärung anzunehmen hat, die auf ein angeblich existentes, jedoch momentan nicht auffindbares Testament bezieht.
OGH 02.10.2003, 6 Ob 195/03z
§ 122 AußStrG; § 125 AußStrG
Die Entscheidung bestimmt, dass das Verlassenschaftsgericht eine Erbschaftserklärung anzunehmen hat, die auf ein angeblich existentes, jedoch momentan nicht auffindbares Testament bezieht.
OGH 02.10.2003, 6 Ob 195/03z