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§§ 881, 1400 ABGB; § 21 KO - Zahlstellenvereinbarung kein Vertrag zugunsten Dritter noch eine Anweisung

ZivilrechtNZ 2004/49NZ 2004, 159 - 160 Heft 5 v. 1.5.2004

§ 881 ABGB; § 1400 ABGB; § 21 KO

Die Entscheidung befasst sich mit der Rechtsnatur einer Zahlstellenvereinbarung, und mit dem Erlöschen des Kontokorrentverhältnisses im Falle der Konkurseröffnung.

OGH 24.04.2003, 3 Ob 66/02f

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