§ 774 ABGB; § 785 ABGB
Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob die Tochter des Erblassers, die mit diesem einen Erb- und Pflichtteilsverzichtsvertrag abgeschlossen hat, und später von diesem testamentarisch mit dem Pflichtteil bedacht wurde, als Pflichtteilsberechtigte anzusehen ist, und Anspruch auf Geltendmachung eines Schenkungspflichtteils hat.