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§§ 834, 835 ABGB - Außerstreitverfahren nur bei Eigentumsgemeinschaft möglich

ZivilrechtNZ 2003/36NZ 2003, 117 - 118 Heft 4 v. 1.4.2003

§ 834 ABGB; § 835 ABGB

Die Entscheidung befasst sich mit der Voraussetzung des Miteigentums für die Durchsetzung einer Benützungsregelung im Außerstreitverfahren.

OGH 18.04.2002, 6 Ob 75/02a

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