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§§ 277ff, 283 HGB - Offenlegungsverpflichtung besteht auch dann, wenn die GmbH keine Tätigkeit ausübt oder sich bereits in Liquidation befindet

ZivilrechtNZ 2003/26NZ 2003, 95 Heft 3 v. 1.3.2003

Zusammenfassung: Der Leitsatz behandelt die Offenlegungsverpflichtung, und die vom Firmenbuchgericht verhängte Zwangsstrafe.

OLG Wien 12.07.2002, 28 R 101/02g

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