§ 174 Abs 2 AußStrG
Die Entscheidung befasst sich mit notwendigen Bestandteilen von Einantwortungsurkunden, und mit der Behandlung von in diesen enthaltenen Verbücherungsklauseln.
OGH 17.08.2001, 1 Ob 181/01a
§ 174 Abs 2 AußStrG
Die Entscheidung befasst sich mit notwendigen Bestandteilen von Einantwortungsurkunden, und mit der Behandlung von in diesen enthaltenen Verbücherungsklauseln.
OGH 17.08.2001, 1 Ob 181/01a