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§ 31 HGB, § 12 Abs 1 HGB; § 285 AußStrG - öffentliche Beglaubigung von Firmenbuchanmeldungen

ZivilrechtNZ 2002/102NZ 2002, 275 - 276 Heft 9 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Firmenbuchanmeldung durch den Erben des verstorbenen Firmeninhabers zu beglaubigen ist.

OLG Wien 09.01.2000, 28 R 186/00d

Rechtsgrundlagen: § 31 HGB; § 12 Abs 1 HGB; § 285 AußStrG

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