Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Unzulässigkeit der gewillkürten Stellvertretung bei Firmenbuchanmeldungen, wenn der Anmeldende für deren Inhalte haftet.
OLG Wien 30.04.2001, 28 R 10/01y
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Unzulässigkeit der gewillkürten Stellvertretung bei Firmenbuchanmeldungen, wenn der Anmeldende für deren Inhalte haftet.
OLG Wien 30.04.2001, 28 R 10/01y