Zusammenfassung: Die Leitsätze befassen sich mit der fehlenden Rechtsmittelbefugnis gegen die bloße Androhung einer Zwangsstrafe, mit der Pflicht zur Urkundenvorlage an das Firmenbuchgericht, und mit der Pflicht zur fristgerechten Einreichung des Jahresabschlusses.
OLG Wien 17.04.2001, 28 R 35/01z; OLG Wien 17.04.2001, 28 R 48/01m