§ 94 Abs 1 Z 3 GBG; § 23 Abs 1 WEG; § 24a Abs 2 WEG
Die Entscheidung befasst sich mit dem Erfordernis der urkundlichen Zustimmung aller Miteigentümer, für die Anmerkung der Wohnungseigentumseinräumung aufgrund der Zusage nur eines Miteigentümers.
OGH 15.05.2001, 5 Ob 244/00v