§ 367 ABGB; § 543 ABGB; § 572 ABGB; § 863 ABGB; § 870 ABGB; § 871 ABGB; § 901 ABGB; § 915 ABGB; § 934 ABGB; § 946 ABGB; § 1487 ABGB
Der Beitrag befasst sich mit denjenigen Ausnahmefällen, in denen ein Motivirrtum nach dem ABGB beachtlich ist, und zur Anfechtbarkeit des Rechtsgeschäftes führt.