Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass eine einheitliche Strafdrohung wegen mehrerer Aufforderungen zur Vorlage des Jahresabschlusses, insgesamt unwirksam ist, wenn eine der Aufforderungen ungültig war.
OLG Wien 16.02.2001, 28 R 284/00s
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass eine einheitliche Strafdrohung wegen mehrerer Aufforderungen zur Vorlage des Jahresabschlusses, insgesamt unwirksam ist, wenn eine der Aufforderungen ungültig war.
OLG Wien 16.02.2001, 28 R 284/00s