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§§ 277 ff HGB; §§ 281 f HGB - Unwirksamkeit der Strafandrohung bei unbegründeter Aufforderung

ZivilrechtNZ 2002/86NZ 2002, 222 - 223 Heft 7 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass eine einheitliche Strafdrohung wegen mehrerer Aufforderungen zur Vorlage des Jahresabschlusses, insgesamt unwirksam ist, wenn eine der Aufforderungen ungültig war.

OLG Wien 16.02.2001, 28 R 284/00s

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