§ 647 ABGB; § 658 ABGB; § 664 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass ein Miterbe, eine von ihm zedierte Forderung aus der Erbschaft, die gemäß des Testaments dem Legatar zusteht, diesem die Geldsumme in Höhe der Forderung schuldig ist.
§ 647 ABGB; § 658 ABGB; § 664 ABGB
Die Entscheidung bestimmt, dass ein Miterbe, eine von ihm zedierte Forderung aus der Erbschaft, die gemäß des Testaments dem Legatar zusteht, diesem die Geldsumme in Höhe der Forderung schuldig ist.