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§ 1 JN; § 51 Abs 2, § 98 Abs 4 lit b K-FLG - Zuständigkeit der Agrarbehörde in Streitigkeiten zwischen Mitgliedern einer Agrargemeinschaft

ZivilrechtNZ 2002/70NZ 2002, 174 Heft 6 v. 1.6.2002

§ 1 JN; § 51 Abs 2 K-FLG; § 98 Abs 4 lit b K-FLG

Die Entscheidung bestimmt, dass die Agrarbehörde zuständig für Anteilsstreitigkeiten zwischen den Mitgliedern einer Agrargemeinschaft ist.

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