Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Charakter von Zwangsstrafen, und mit der Unzulässigkeit der Nachholung bereits in erster Instanz möglicher, aber verabsäumter, Tatsachenvorbringen.
OLG Wien 29.03.2001, 28 R 5/01p
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Charakter von Zwangsstrafen, und mit der Unzulässigkeit der Nachholung bereits in erster Instanz möglicher, aber verabsäumter, Tatsachenvorbringen.
OLG Wien 29.03.2001, 28 R 5/01p